Den einzelnen Ausschüssen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen des Landtages an. Die Ausschüsse befassen sich nur mit den Angelegenheiten, die ihnen überwiesen worden sind und geben Beschlussempfehlungen. Mit Ausnahme des Finanzauschusses, dem 21 Mitglieder, und des Petitionsausschusses, dem 25 Abgeordnete angehören, zählen alle anderen Gremien, auch das Präsidium, 18 Mitglieder. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Zahl der stellvertretenden Mitglieder bis zum Dreifachen der Zahl der ordentlichen Mitglieder betragen darf.
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