
Bitte mit der Maus über die Wahlkreiskarte fahren und in den Wahlkreis klicken.
Der Landtag besteht aus mind. 120 Mitgliedern. 70 Mandate werden als Direktmandate in den 70 Wahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl vergeben. Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mind. 5 % der Stimmen erreicht haben. Danach werden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze dieser Partei als Zweitmandat innerhalb des Regierungsbezirks in der Reihenfolge der Stimmenanteile in den einzelnen Wahlkreisen des Regierungsbezirks zugeteilt.
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