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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie unseren Februar-Newsletter zu den Themen Klausurtagung in Göppingen, zur Flüchtlingsproblematik, dem Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, dem Zukunftsthema Pflege, der Gemeinschaftsschule, dem Foyer Liberal Verkehr, der Krankenversicherungs-Finanzierung, dem Waffenrecht und einen Nachtrag zur Verleihung der Reinhold-Maier-Medaille an den Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees Dr. jur. Thomas Bach. Wir wünschen eine spannende Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre FDP-Landtagsfraktion

Den starken Arm der Wirtschaft für Integration der Flüchtlinge nutzen

Hans-Ulrich Rülke

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender auf der Landespressekonferenz

Die Fraktion hat auf ihrer Klausurtagung in Göppingen ein Positionspapier zur Eingliederung von Flüchtlingen in die Duale Ausbildung beschlossen. Nach den Worten von Dr. Hans-Ulrich Rülke, greift dieses Positionspapier einen konkreten Vorschlag des Gesellschafters der Firma Trumpf, Prof. Dr. Berthold Leibinger, auf. Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer würdigte ausdrücklich die Bereitschaft von Leibinger und weiteren Wirtschaftsunternehmen, Flüchtlingen eine Chance zu geben. „Alle Experten sind sich einig, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung eine der wichtigen Säulen der Integration von Flüchtlingen darstellt“, so Hans-Ulrich Rülke. Die große Bereitschaft der Wirtschaft dazu müsse jetzt zügig von Staat und Gesellschaft genutzt werden. Michael Theurer hob hervor, dass diese Angebote der Unternehmen nicht hoch genug eingeschätzt werden könnten. „Die Bürgergesellschaft zeigt sich so von ihrer besten Seite. Jetzt zählt die konkrete Tat“, so der Europaabgeordnete. Unternehmen wie beispielsweise Bosch bieten bereits begleitete Ausbildungsgänge speziell für Flüchtlinge an. Die IHK als Partner der Wirtschaft begleitet Unternehmen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die Betriebe. Konkret schlägt die FDP-Landtagsfraktion in ihrem Papier vor, die derzeitigen Möglichkeiten der dualen Ausbildung zu erweitern. Ein Schwerpunkt dabei müsse die Vermittlung von Deutschkenntnissen sein. Spracherwerb und praktische Grundfähigkeiten könnten in Firmen in einem staatlich anerkannten einjährigen Ausbildungsmodul erworben werden. „Angesichts des Mangels an Auszubildenden in vielen praktischen Berufen wäre das eine Chance, von der alle Seiten profitieren könnten“, sagte Rülke.

 

Deshalb sei die Bereitschaft von Prof. Dr. Berthold Leibinger, mit seinem Unternehmen an einem solchen Ausbildungsmodell mitzuwirken, auch als wertvoller Beitrag zur gesellschaftlichen Integration zu verstehen. Die Förderung sogenannter „Kümmerer“ durch die Landesregierung reiche nicht aus, da gerade die jungen Flüchtlinge nicht in ausreichendem Maß davon profitieren würden. Viele kämen zwar mit großer Leistungsbereitschaft zu uns, aber noch ohne die wichtigen sprachlichen Fertigkeiten. Das von der FDP-Landtagsfraktion beschlossene Papier sieht einen spezifischen Ausbau des dualen Ausbildungssystems vor, dessen Kernbestandteil eine kompakte einjährige Ausbildung sowie der fokussierte Erwerb von Sprachkenntnissen ist.

Diese einjährige Ausbildung soll qualifizierte Ausbildungsgänge nicht ersetzen, aber bei erfolgreichem Abschluss auf Teile der regulären dualen Ausbildung angerechnet werden können - vergleichbar mit den einjährigen Ausbildungsgängen im Pflegebereich. Die Qualitätssicherung müsse von Seiten der dualen Partner auch bei dieser neuen Ausbildungsform gewährleistet sein. Voraussetzung dafür sei nach den Worten Rülkes, dass der Ausbildungsstand der Flüchtlinge bei der Aufnahme endlich systematisch festgestellt werde, wie schon lange von der FDP gefordert.

Michael Theurer wies auf die Chance hin, die sich aufgrund der momentan günstigen konjunkturellen Lage für die Bewältigung der Integration ergebe. „Wir sollten jetzt keine Zeit verlieren und bereit sein, am Arbeitsmarkt gute Ideen aufzugreifen und fortzuentwickeln. Ich fordere den Bundesgesetzgeber auf, für größere Flexibilität zu sorgen“, so Theurer. Er und Rülke stellten zur Integration der Flüchtlinge abschließend fest: „Jetzt kommt es neben den vielen helfenden Händen der Bürgerinnen und Bürger auch auf den starken Arm der Wirtschaft an.“

Das Positionspapier finden Sie auf unserer Homepage unter:

https://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/bereitschaft-der-wirtschaft-als-chance-fuer-fluechtlinge-umsetzen-neue-formen-der-dualen-ausbildung-als-schluessel.pdf

Untersuchungsausschuss findet keine Beweise oder zwingende Indizien für Einflussnahme von Ministerpräsident a.D. Mappus auf Polizeieinsatz am 30. September 2010

Ulrich Goll

Dr. Timm Kern MdL, Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss

Der Landtag setzte den Untersuchungsausschuss „Aufklärung einer politischen Einflussnahme der CDU-geführten Landesregierung Mappus auf den Polizeieinsatz vom 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten und auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses 2010/2011“ am 18. Dezember 2013 auf Antrag der Fraktionen Grüne und SPD mit Zustimmung der FDP-Fraktion ein.

Insbesondere ging es um die Frage einer möglichen politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz, auch vor dem Hintergrund einer geplanten Regierungserklärung am 6. Oktober 2010. Auch sollte das mögliche Vorenthalten von Akten und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem ersten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten in der vorherigen Legislaturperiode untersucht und geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Landtag durch unvollständig vorgelegte Akten in seinen Rechten verletzt worden ist.

Am 20. Januar fand die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses statt, in der der Abschlussbericht verabschiedet wurde. Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern, erklärte nach der Sitzung: „Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt.

Für die FDP war schon vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass es um eine sachliche Aufklärungsarbeit gehen muss, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen.

Grüne und SPD agierten hingegen vor allem politisch motiviert. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind.

Als Verfechter rechtsstaatlicher Maximen auch im Rahmen der Arbeit eines Untersuchungsausschusses halten wir Beweise, zumindest aber Indizien, aus denen zwingend auf die Einflussnahme zu schließen ist, für erforderlich. Derartige Erkenntnisse konnte der Untersuchungsausschuss im Rahmen der Beweisaufnahme nach unserer Überzeugung nicht gewinnen. Die von Grün-Rot öfters praktizierte Darstellung parteipolitisch motivierter Verschwörungstheorien und Mutmaßungen als im Grunde bewiesene Gewissheiten untergrub diesen Ansatz und förderte eine sachwidrige Legendenbildung, die schlussendlich auch der Seriosität unseres politischen Systems schadet. Nun wollen Grüne und SPD mit dem Thema wohl wie schon 2011 Wahlkampf machen.“

Das Ergebnis der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses fasst Kern wie folgt zusammen: „Die Landespolitik hat das Agieren der Polizei in Sachen Stuttgart 21 verfolgt und die zuständigen Ministerien standen im engen Kontakt zur Polizei. Dies ist bei Großprojekten allerdings normal. Die jeweilige Einsatztaktik sollte jedoch von der Polizei festgelegt werden. Hier hat sich unseres Erachtens die Politik herauszuhalten.

 

Diesen Maßstab an das Verhalten der Regierung des Ministerpräsidenten Mappus angelegt, kann der Untersuchungsausschuss keine politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 erkennen. Der Polizei und den zentralen politischen Akteuren war im Zusammenhang mit dem 30.09.2010 klar, dass die Polizei für die Einsatztaktik zuständig ist. Nach einhelligen Zeugenaussagen wurde sie von der Polizei festgelegt. Keiner der vernommenen Zeugen hat im Untersuchungsausschuss die Schuld am gescheiterten Polizeieinsatz vom 30.09.2010 der Politik zugewiesen. Eine politische Einflussnahme auf die Polizeitaktik des 30.09.2010 wurde immer wieder verneint. Bemerkenswert ist, dass es sich viele der vernommenen Polizeibeamten einfacher hätten machen können, indem sie die Schuld bei der Politik suchen. Mit ihren Zeugenaussagen haben sie mitunter hingegen eigene Defizite eingeräumt. Dies nötigt besonderen Respekt ab. All diese Zeugen würde man der Lüge bezichtigen, käme man trotzdem zu einem anderen Ergebnis. Auch aus den Akten des Untersuchungsausschusses geht nicht hervor, dass sich die Politik in die Polizeitaktik des 30.09.2010 einmischte. Selbst die von uns eingesehenen E-Mails der Ministerin Gönner führen nicht zu einer anderen Einschätzung.

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Sie war für die Polizei weitgehend bedeutungslos. Für die Polizei war bei ihrer Festlegung des Termins entscheidend, dass der Einsatz zum Ende der Vegetationsperiode erfolgte, um eine weitere Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten und die damit einhergehende zunehmend schwerer werdende Räumung des Schlossgartens zu verhindern. Der Gedanke, auf die Terminierung des Einsatzes könnte politisch Einfluss genommen worden sein, geht von der irrigen Annahme aus, zwischen Polizei und Politik habe es eine Diskrepanz bezüglich des Termins gegeben, sodass eine politische Einwirkung auf die Polizei erforderlich geworden sei. Aber selbst wenn Politik und Polizei unterschiedliche Motive gehabt haben sollten, stimmten sie in ihrer Überzeugung, der Einsatz müsse Ende September 2010 erfolgen, überein.

Die Frage, ob dem letzten Untersuchungsausschuss Akten vorenthalten wurden, können wir aus eigener Feststellung nicht beantworten. Dies ist uns unmöglich, weil Grün-Rot die entsprechenden Beweisanträge so formuliert hat, dass ein Vergleich der Aktenlieferungen des ersten Untersuchungsausschusses mit den Akten des zweiten Untersuchungsausschusses kaum möglich war. Wir hatten ein gestuftes Verfahren vorgeschlagen. Leider lehnte Grün-Rot unseren Vorschlag ab. Die grün-rote Landesregierung stellte in ihrem Regierungsbericht fest, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass dem ersten Untersuchungsausschuss Akten bewusst vorenthalten wurden.

Zwar ist umstritten, inwieweit der Baggereinsatz am Nordflügel zum eigentlichen Untersuchungsauftrag gehört. An der Sache interessiert haben wir uns auch für die Aufklärung dieses Vorganges stark gemacht. Aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen steht hier zumindest eine direkte Einflussnahme des Ministerpräsidenten Mappus auf das Einbringen eines Baggers im Raum. Folgewirkungen dieses Verhaltens wurden von den dazu befragten Zeugen jedoch verneint.

Nicht geklärt werden konnte, wozu das Staatsministerium des Ministerpräsidenten Kretschmann die persönlichen Daten von Stuttgart 21-Befürworten und Polizeibeamten beim Justizministerium abfragte. Allein der Weigerung des Justizministeriums, personenbezogene Daten herauszugeben, ist es zu verdanken, dass diese rechtswidrige Abfrage wohl nicht gelang. Grüne und SPD verhinderten mit ihrer Mehrheit eine Behandlung des Sachverhaltes.

Unklar ist auch, warum und von wem der gesamte Serverbestand des Umweltministeriums nach den Landtagswahlen 2011 gespeichert wurde und warum die Daten später nicht gelöscht wurden, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre. Unsere Anträge, auch diesen Vorgang näher zu beleuchten lehnte Grün-Rot als unzulässig ab, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge festgestellt hatte."

Weitere Information:

Untersuchungsausschuss Schlossgarten II abweichendes Votum.pdf

Beim Zukunftsthema Pflege werden unsere Standpunkte deutlich

Andreas Glück

Jochen Haußmann MdL, FDP-Vertreter in der Enquetekommission

Am 27. März 2014 hat der Landtag auf Antrag aller vier Fraktionen einstimmig eine Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ eingesetzt. Ziel der Enquetekommission war es, die Situation der Pflege in Baden-Württemberg zu untersuchen und zu überprüfen, wie die vorhandenen Rahmenbedingungen verändert und welche Impulse gegeben werden müssen, um eine qualitativ hochwertige Pflege dauerhaft sicherzustellen. Jochen Haußmann vertrat hierbei die FDP/DVP Fraktion als Mitglied in der Enquete.

In der Landtagsdebatte über den Abschlussbericht der Enquetekommission, die am 27. Januar stattfand, sagte Jochen Haußmann:

„Durch den umfassenden Abschlussbericht der Enquetekommission wird deutlich, wie viele Aspekte das Thema hat. Pflege ist ein Zukunftsthema, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Ich hoffe, dass es uns gelingen kann, dieses Thema gesellschaftlich stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Die Anhörungen und Diskussionen in der Enquetekommission haben gezeigt, dass dieses Thema von allen Fraktionen mit großem Ernst und sachorientiert behandelt wurde. Als FDP-Fraktion konnten wir durchgehend unsere Schwerpunkte setzen. Für uns ist Pflege ein gesamtgesellschaftliches Thema, aber schon aufgrund der Struktur der Pflegeversicherung als Teilversicherung bleibt die Eigenvorsorge nach wie vor ein wichtiges Element. Die seinerzeit unter der CDU/FDP-Bundesregierung eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (‚Pflege-Bahr‘) war ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Zur Steigerung und Absicherung von Attraktivität und Qualität der Ausbildung plädieren wir für eine Überführung der Pflegeausbildung in das reguläre duale Ausbildungssystem.

Bei der geplanten Einführung einer zusammengefassten („generalistischen“) Pflegeausbildung haben wir durch ein Votum deutlich gemacht, dass wir diese als Ergänzung, nicht aber als Ersatz für die spezifischen Bildungswege im Pflegebereich sehen. Es dürfen aus unserer Sicht im Hinblick auf dringend benötigte Fachkräfte keine Ausbildungskapazitäten verloren gehen. Die individuellen Interessen der Auszubildenden und die Rahmenbedingungen der Ausbildungsstätten insbesondere im Ländlichen Raum müssen berücksichtigt bleiben.

Besonders unbefriedigend ist aus unserer Sicht der Zustand der Betreuung von älteren Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch externe Kräfte. Diese sind häufig weiblich und aus Osteuropa. Momentan sind nach Schätzungen bundesweit bis zu 300.000 Betreuerinnen im Einsatz. Wir appellieren dringend dafür, diesen Bereich mittels eines Fördermodells nach österreichischem Vorbild aus der rechtlichen Grauzone zu führen. Unser Vorschlag schafft eine Angebotserweiterung und schließt damit Versorgungslücken in der Betreuung älterer Menschen. Der Abschluss der Pflege-Enquete wäre für alle Parteien ein guter Zeitpunkt, konkrete Lösungsvorschläge zu machen.

Aus Sicht der FDP-Fraktion bleibt zudem die ausreichende Anzahl an qualitativen Pflegeplätzen im stationären Bereich ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Bauliche Anforderungen im Bereich der Landesheimbauverordnung dürfen durch rigoros gehandhabte Übergangsvorschriften nicht gefährdet werden. Hier bleibt das Sozialministerium aufgerufen, die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf im Blick zu haben. Unter diesem Aspekt sehen wir auch Anpassungsbedarf beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. “

Den Abschlussbericht der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten (Pflege)“ finden Sie hier:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/
LTBW/files/dokumente/WP15
/Drucksachen/7000/15_7980_D.pdf

Große Koalition im Bund und Grün-Rot im Land versagen in der Flüchtlingskrise auf der ganzen Linie

Friedrich Bullinger

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender

In einer Landtagsdebatte über die aktuelle Flüchtlingspolitik hat Dr. Hans-Ulrich Rülke der schwarz-roten Bundesregierung und der grün-roten Landesregierung in der gegenwärtigen Krise ein „Versagen auf der ganzen Linie“ vorgeworfen. „Schon im November des vergangenen Jahres mussten wir in einer Aktuellen Debatte die Euphorie der grün-roten Landesregierung in der Flüchtlingsfrage dämpfen, als diese sich mit Ministerpräsident Kretschmann an der Spitze zum Vorreiter bei der Umsetzung des Asylpakets küren wollte“, sagte Rülke.

Heute, rund zwei Monate später, habe es Schwarz-Rot in Berlin noch immer nicht geschafft, das geplante zweite Paket mit Asylrechtsverschärfungen auf den Weg zu bringen, so Rülke weiter. Auch die grün-rote Landesregierung ducke sich hier weg. Dabei müsste es gerade jetzt zu mutigeren Änderungen im Asylverfahren und zu verbindlichen Anstrengungen für europäische Lösungen in der Flüchtlingsfrage kommen. Eine der Ursachen für die gegenwärtige Flüchtlingskrise sei die Selfie-Kultur der Bundeskanzlerin. Frau Merkel habe das falsche Signal einer unbegrenzten Willkommenskultur in Deutschland gesetzt und sei mitverantwortlich für den Ansturm der Flüchtlinge nach Deutschland, besonders nach Bayern und Baden-Württemberg. Entweder müsse die Kanzlerin nun die europäischen Mitgliedsstaaten zu einer Lösung bewegen, die idealerweise ein europäischer Verteilungsschlüssel sein sollte, oder wieder zu einer verlässlichen Anwendung der Dublin III-Regelungen zurückkehren. Beides sei nicht in Sicht, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, so dass es nationaler Zwischenlösungen bedürfe.

Um den unkoordinierten Flüchtlingszugang in den Griff zu bekommen, muss nach den Worten von Rülke beispielsweise dringend über grenznahe Registrierzentren beraten werden, die ähnlich den Transitzonen an deutschen Flughäfen für eine Erstprüfung der Asylbegehren eingerichtet sind. Dort könnten Asylsuchende insbesondere schnelle Gewissheit über ihre Bleibeperspektive erhalten. Rülke: „Auf die Kanzlerin können wir uns hier nicht verlassen, die wie Ministerpräsident Kretschmann nicht müde wird, das Ammenmärchen zu erzählen, dass sich nationale Grenzen nur mit Stacheldraht und Schießbefehl schützen ließen.“ Indes rühme sich Innenminister de Maiziere, nahezu alle Flüchtlinge an der Grenze überprüfen zu können und täglich 100 bis 200 Flüchtlinge bereits an der Grenze zurückzuweisen. „Was gilt denn jetzt, entweder kann man Deutschlands Grenzen schützen und nach den geltenden Gesetzen Flüchtlinge abweisen, oder man kann die Grenzen nicht schützen und keine Flüchtlinge abweisen. Die Behauptung der Kanzlerin ist eine Bankrotterklärung für die nationale Asylpolitik“, so Hans-Ulrich Rülke.

 

Verwaltung und Polizei bräuchten verbindliches Handwerkszeug, um den Flüchtlingszuzug steuern und die Zahl der Asylbewerber effektiv senken zu können, sagte Rülke. Dazu gehöre auch eine funktionierende Registrierung in der Erstaufnahme. Denn noch immer gingen der Verwaltung zahlreiche Flüchtlinge gewissermaßen verloren. Im Jahr 2015 hätten sich rund 185.000 Flüchtlinge an den Pforten der Erstaufnahmestellen angemeldet. Aber es seien nur 98.000 Erstanträge auf Asyl im selben Zeitraum im Land erfasst worden. „Das heißt, dass nahezu die Hälfte der Flüchtlinge unnötige Mehrfachmeldungen sind oder auf eigene Faust die Weiterreise angetreten haben – beides darf in einem geordneten Verfahren nicht geschehen“, so Rülke. Ein richtiger Schritt sei die Benennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten auf dem Balkan gewesen, denn aus Albanien, Montenegro und dem Kosovo kamen nach dem Beschluss des Asylpakets im Oktober 2015 zum Jahresende signifikant weniger Asylbewerber. Wie Rülke weiter sagte, sollte man schnell dazu kommen, die Liste dieser sicheren Herkunftsländer auch um Maghreb-Staaten in Nordafrika zu erweitern. Die Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko hätten nämlich schon heute praktisch keine Aussicht auf Asyl. „Ich habe diesen Schritt schon am 1. Oktober 2015 im Landtag gefordert, seitdem ist aber nichts passiert. Die Bundeskanzlerin hat kein entsprechendes Gesetz vorgelegt und der Ministerpräsident eiert bei der Zustimmungsfrage im Bundesrat herum und bekennt, weder dafür noch dagegen zu sein. Kretschmanns Lösung, die Asylbewerber aus diesen Staaten bis zum Verfahrensende in den Erstaufnahmestellen zu belassen, verschärft sogar noch die Not in den bereits überfüllten Einrichtungen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Rülke weiter: „Ein solches Zaudern können wir uns bei den großen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik schlicht nicht leisten. Dies gilt auch, wenn man das ‚Rückkehrmanagement‘ betrachtet, wie die Landesregierung ihre zu nachlässige Abschiebepraxis beschönigend nennt.“ Vergleiche man die Zahl der Abschiebungen aus dem vergangenen Jahr mit den Zahlen aus dem schwarz-gelb regierten Jahr 2010, zeige sich eine frappierende Fehlentwicklung. Die Zahl der Abschiebungen hat sich in diesem Zeitraum lediglich verdreifacht (800 auf 2400), während sich die Zahl der Flüchtlingszugänge aber von 5 000 auf 100 000 verzwanzigfacht hat. Das Nachbarland Bayern habe im selben Jahr fast doppelt so viele Abschiebungen durchgeführt.

Es scheint gar, so Rülke, als hätte der Ministerpräsident in blinder Gefolgschaft zur Kanzlerin jeden Kompass in der Flüchtlingspolitik verloren. Mit der Aushebelung der Residenzpflicht habe er ein wichtiges Ordnungsinstrument aufgehoben. Weiter sei die Umstellung auf Sachleistungen in der Erstaufnahme immer noch nicht umgesetzt. Mit der Umstellung würde ein zentraler Anreizfaktor für Wirtschaftsflüchtlinge ausgeschaltet. Mit dem lapidaren Verweis auf den unvertretbaren Verwaltungsaufwand stelle sich Kretschmann gegen eine Maßnahme, die das Asylpaket seit dem Oktober 2015 zentral vorsehe. Rülke: „So wird das Asylbeschleunigungsgesetz des Bundes bei der Umsetzung durch das Land zum zahnlosen Tiger.“ Und mit dem Handbuch zur Flüchtlingshilfe von Staatsrätin Erler mit einer Anleitung zum Kirchenasyl für abgelehnte Asylbewerber würden die Impulse des Bundes hierzulande sogar konterkariert, so Rülke abschließend.

Video der Plenarrede:
https://www.landtag-bw.de/cms/home
/mediathek/videos.html?data-videochapterseconds=1726&
mid=954572f3-824b
-4fbb-aa25-7b0e3ad2d09a

Bei der Gemeinschaftsschule läuft es offenbar alles andere als rund

Friedrich Bullinger

Dr. Timm Kern MdL, bildungspolitischer Sprecher

Am 20. Januar wurden die ersten Ergebnisse aus der Studie zur Gemeinschaftsschule durch den Kultusminister und den Erziehungswissenschaftler Thorsten Bohl präsentiert. Dazu sagten Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Timm Kern:

„Wer von der heute vorgestellten vorläufigen Studie zur Gemeinschaftsschule konkrete Ergebnisse erwartet hat, ist enttäuscht worden. Wohl mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl blieben der Kultusminister und der Gemeinschaftsschul-Chefevaluator Thorsten Bohl bei der Bewertung des grün-roten Prestigeprojekts im Ungefähren. Allerdings ist das Ausbleiben von Jubelmeldungen, wie sie der Anfangseuphorie der Koalition hinsichtlich der neuen Schulart entsprochen hätten, ein weiterer Hinweis darauf, dass es mit der Gemeinschaftsschule alles andere als rund läuft.

Eher schon mutet dies alles wie ein großangelegtes Rückzugsmanöver insbesondere des SPD-Teils der Koalition und des SPD-Kultusministers von der Gemeinschaftsschule an.

 

Der Kultusminister sollte besser für Klarheit sorgen und endlich die konkreten Ergebnisse zu den zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen veröffentlichen, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.“

Rülke ergänzte: „Die eifrigsten Verfechter der Gemeinschaftsschule finden sich zwar tatsächlich bei den Grünen. Allerdings können sich die Sozialdemokraten nun nicht einfach vom Acker machen. Immerhin besetzen sie das Kultusministerium und tragen damit eine wesentliche Mitverantwortung für eine Bildungspolitik, die ohne jegliche wissenschaftliche Fakten die Gemeinschaftsschule zum Maß aller Dinge erklärt und das Wohl aller anderen Schularten den Interessen der Gemeinschaftsschule unterordnet. Wir Freien Demokraten wollen die Privilegien der Gemeinschaftsschule abschaffen und für eine faire Ausstattung aller Schularten im Sinne eines Wettbewerb um das jeweils beste Konzept sorgen.“

Kern ergänzte: „Die Gemeinschaftsschule ist von Grün-Rot in vielerlei Hinsicht privilegiert worden. Sie erhält nicht nur mehr Personalmittel als die Haupt-/Werkrealschule zugewiesen, aus der sie an den allermeisten Standorten hervorgegangen ist, sondern ist automatisch Ganztagsschule mit der entsprechenden Förderung und hat als einzige weiterführende Schulart nicht einen Klassenteiler von 30, sondern von 28 Schülerinnen und Schülern. Selbst die Schulbauförderung des Landes hat eine Schlagseite Richtung Gemeinschaftsschule: Der Neu- und Umbau von Schulgebäuden kann bezuschusst werden, nicht aber die reine Sanierung von Schulgebäuden. Dabei wäre eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude das, was sehr viele bestehende Schulen dringend bräuchten.“

Sozialromantische Rolle rückwärts der SPD bei der Krankenversicherungs-Finanzierung ist unglaubwürdig

Friedrich Bullinger

Jochen Haußmann MdL, sozialpolitischer Sprecher

Die grün-rote Landesregierung streitet über eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die SPD versucht sich mit einer sozialromantischen Rolle rückwärts in der Gesundheitspolitik über die Wahl zu retten und setzt darauf, dass die Menschen vergesslich sind.

Es war aber die SPD unter Gerhard Schröder und Ulla Schmidt, die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2005 die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft haben. Der jetzt propagierte Schwenk ist unglaubwürdig.

 

Wenn es der SPD ernst gewesen wäre, dann hätte sie das doch in den Koalitionsvertrag schreiben können. So langsam wird absehbar, dass die milliardenschweren Geschenke der großen Koalition irgendwann den Bürgern auf die Füße fallen. Jetzt bekommt die SPD in ihren Spendierhosen offenbar kalte Füße und bedient alte Neiddiskussionen.

Dazu passt auch, dass sie die Reform der Gebührenordnung für Ärzte blockieren will, da ihr Ziel die so genannte Bürgerversicherung ist. Deshalb will sie den Ärzten eine Honoraranpassung nach Jahrzehnten des Stillstands verweigern. So macht man Parteipolitik auf dem Rücken der Ärzte und der Menschen im Land. Mit der Blockade und der so genannten Bürgerversicherung würde der Gesundheitsstandort Baden-Württemberg massiv geschwächt und vor allem die ärztliche Versorgung insbesondere im Ländlichen Raum gefährdet. Gerade unsere heutigen Strukturen von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherungen sowie Selektivverträge, die so genannten Haus- und Facharztverträge, sichern eine hohe qualitative medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Die FDP-Fraktion hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem ich konkret wissen will, wie sich die Landesregierung im Gesamten zu den Blockadeforderungen der SPD positioniert.“

Antrag: https://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?
WP=15&DRSNR=7933

Eine leistungsfähige Verkehrs- und Infrastruktur ist für die Zukunft unseres Landes von entscheidender Bedeutung

Foyer Liberal„Eine leistungsfähige Verkehrs- und Infrastruktur ist für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Die Freien Demokraten werden deshalb in der nächsten Legislaturperiode unter anderem einen leistungsfähigen Straßenverkehr und ein schnelles Internet zu Schwerpunkten ihrer Politik machen. Zur Finanzierung wollen wir eine Milliarde Euro aus der Landesstiftung entnehmen. Wir sind damit die einzige Fraktion, die einen konkreten Finanzierungsvorschlag für diese so wichtigen Zukunftsfelder vorgelegt hat.“ Dies sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke in der Diskussionsveranstaltung Foyer Liberal vor rund 150 Besuchern im Stuttgarter Haus der Abgeordneten.

Verkehr und Infrastruktur sind nach den Worten von Rülke auch Inhalt der „Prüfsteine für den Politikwechsel“, die die FDP den anderen im Landtag vertretenen Parteien übermittelt habe. Aus deren Antworten werde ersichtlich sein, wer im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP für die Liberalen der bestgeeignete Partner sein könnte, so Rülke. Und: „Wir wollen auch die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen beenden und das Bildungszeitgesetz zurücknehmen – auch das steht in unseren Wahlprüfsteinen.“

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, ergänzte: „Wichtig ist auch, neben dem Handlungsfeld Industrie 4.0 an den Verkehr 4.0 zu denken.“ Eine intelligente Infrastruktur, die sich mit den Fahrzeugen vernetzt und die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander, biete erhebliches Potenzial für weniger Staus und Unfälle und damit mehr Sicherheit. „Wir haben mit unserem Positionspapier ‚Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23‘ bereits dargestellt, was in den Bereichen Verkehrsmanagement, Zukunftstechnologie, Mobilitätsdienste und Logistik als wesentliche Handlungsfelder angegangen werden sollte. Jetzt setzen wir darauf, diese Punkte in den nächsten fünf Jahren in Verantwortung gestalten dürfen“, sagte Haußmann.

Unter der souveränen Leitung des stellvertretenden Chefredakteurs der Stuttgarter Nachrichten, Wolfgang Molitor, gab es eine Diskussionsrunde, in der auch die Besucher eingebunden wurden. Norbert Haug, Journalist und ehemaliger Motorsport-Chef von Mercedes-Benz, sagte, das Entwicklungspotenzial der Dieselmotor-Technik sei noch nicht ausgeschöpft. Moderne Dieselmotoren könnten zu weniger Feinstaubbelastung beitragen. Weiter machte sich Haug für einen intelligenten Straßenausbau unter Einbeziehung eines leistungsfähigeren Personen-Schienenverkehrs stark. „Wenn der Verkehr rollt und die Autofahrer nicht im Stau steckenbleiben, gibt es weniger Schadstoffausstoß“, so das Fazit von Haug.

Andrea Marongiu, Geschäftsführer des Verbands Spedition und Logistik, warnte vor den negativen Folgen der Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Bei 40 Millionen Fahrten über die deutsche Grenze, könne sich jeder ausrechnen, welchen volkswirtschaftlichen Schäden allein eine Stunde Wartezeit verursachen würde. Prof. Dr. Tobias Bernecker kritisierte den schlechten Zustand der Straßen und Brücken in Deutschland. Vor allem viele Brücken seien inzwischen so verschlissen, dass sie nicht mehr repariert werden könnten, sondern neu gebaut werden müssten. Die Infrastruktur sei über Jahre vernachlässigt worden, das koste den Staat jetzt zusätzliche Milliarden Euro.

Bilder der Veranstaltung finden Sie unter: https://www.flickr.com/photos/fdpdvpfraktion/albums/72157664070663212

Das Waffenrecht muss nicht verschärft werden – Position der FDP-Landtagsfraktion zum Waffenrecht

Nach den islamistischen Terroranschlägen in Frankreich hat die Europäische Kommission am 18. November 2015 Vorschläge zur Verschärfung des europäischen Feuerwaffenrechts vorgelegt. Bereits am Tag der Veröffentlichung der Vorschläge wiesen wir auf die völlig verfehlte Verquickung verbrecherischen Handelns von Terroristen mit dem Verhalten unbescholtener Bürger hin. Der Ansatz, legalen Waffenbesitz weiter zu sanktionieren, um illegalen Waffenbesitz zu erschweren, ist abwegig. Die Vorschläge der Europäischen Kommission treffen jedoch allein in Baden-Württemberg 45.748 Sportschützen, 39.506 Jäger und 1.557 Waffensammler.

Dabei ist es falsch zu glauben, Sicherheit lasse sich durch ein besonders restriktives Waffenrecht garantieren. In der Vergangenheit wurden deutlich mehr Straftaten mit illegalen Waffen begangen als mit legalen Waffen. Nur bei einem kleinen Bruchteil aller Straftaten spielen legale Waffen überhaupt eine Rolle, wie die Kriminalstatistik zeigt. Eindrücklich sind auch die von uns wiederholt abgefragten Statistiken zur vorwiegend verdachtsunabhängigen Kontrolle der Waffenbesitzer.

 

So musste die grün-rote Landesregierung beispielsweise für das Jahr 2015 zugeben, dass über 90 % der Kontrollen ohne Beanstandungen verliefen.

Angesichts dieser Erkenntnisse bleibt festzuhalten:

- Legaler Waffenbesitz ist in unserem Land kein Problem. Die 45.748 Sportschützen, 39.506 Jäger und 1.557 Waffensammler in Baden-Württemberg haben es nicht verdient, einem Generalverdacht ausgesetzt zu werden.

- Das schon sehr restriktive deutsche Waffenrecht bedarf keiner weiteren Verschärfung. Die Vorschläge der EU-Kommission lehnen wir ab.

Wir als FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg haben die Pläne der Europäischen Kommission nicht nur im zuständigen Innenausschuss thematisiert und um eine Ablehnung der Vorschläge geworben. Am 26. Januar 2016 nahmen wir sie zum Anlass, unsere Haltung in einem Positionspapier zum Waffenrecht noch einmal gebündelt und klar zu formulieren.

Das Positionspapier finden Sie auf unserer Homepage unter:

https://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/position-der-fdp-landtagsfraktion-zum-waffenrecht.pdf

Nachtrag zur Verleihung der Reinhold-Maier-Medaille

an den Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees Dr. jur. Thomas Bach:

In der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin ist die Rede von Dr. Bach veröffentlicht worden, die er anlässlich der Verleihung der Reinhold-Maier-Medaille am 5. Dezember in Stuttgart gehalten hat.

 

Sie finden sie unter folgendem Link:

https://www.zeitschrift-sportmedizin.de/artikel-online/archiv-2016/heft-1/editorial-freiheit-bedingt-verantwortung-gedanken-ueber-liberalismus-und-sport/

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